AWA

Die „Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiete der Musik“ war von 1951 bis 1990 so etwas wie die GEMA der DDR. Veranstalter mussten spätestens fünf Tage vor einer öffentlichen Aufführung Angaben zum Programm (Komponist, Texter, Arrangeur und Verlag der vorgetragenen Werke) melden. Auch die Diskotheken mussten AWA-Listen ausfüllen. Vorgeschrieben waren mindestens 60 Prozent DDR-Musik und höchstens 40 Prozent aus dem „nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet“. Offiziell begründet wurde das damit, dass der DDR die Devisen fehlten, um an den Westen Tantiemen zahlen zu können. Den Bands und DJs in der DDR war das allerdings egal, sie wollten spielen, was dem Publikum gefiel. Daher wurde das Verhältnis von 60 zu 40 – unter Musikern als „Sechzigvierzig“ ein geflügeltes Wort – kaum eingehalten (übrigens auch selten kontrolliert). Für Folkbands, die traditionelle, also rechtefreie Musik spielten, war die AWA ohnehin nicht von Belang. Interessant wurde es erst bei Eigenkompositionen und eigenen Bearbeitungen. Dann wurden, genau wie im Westen, Tantiemen ausgeschüttet, wenn die Titel im Rundfunk gespielt oder auf Schallplatte aufgenommen wurden.