Auftrittsverbot

Mit dem Entzug der Spielerlaubnis, im Musikerjargon Pappe, mussten Künstler rechnen, die einer Behörde als „politisch nicht tragbar“ erschienen. Auftrittsverbote galten republikweit oder aber für einen Bezirk bzw. einen Kreis, zeitweilig oder auch dauerhaft. Für Berufskünstler bedeutete der Entzug der „Pappe“ de facto Berufsverbot.

Auch Folkbands waren von Auftrittsverboten betroffen, z. B. 1980 Bettelsack aus Halle. Gunter Preine, der Frontmann der Band, erhielt 1981 zweieinhalb Jahre Gefängnis wegen „staatsfeindlicher Hetze“. In der Urteilsbegründung wurden auch Bettelsacks Sketche gegen die Volkspolizei erwähnt. Jens-Paul Wollenberg, dessen Band Quitilinga 1981 von den lokalen Behörden verboten wurde, gründete listig immer neue Bands. Die durften dann eine Weile spielen, ehe auch sie vom Verbot ereilt wurden. Dabei kam den Musikern die geografische Lage zugute: Wurde die in Quedlinburg (Bezirk Halle) ansässige Band verboten, gründete sich die neue mit Sitz im kaum 20 Kilometer entfernten Halberstadt (Bezirk Magdeburg). Dort wusste man entweder nichts vom Machtwort im Nachbarbezirk oder man wollte es nicht wissen.

Im Frühjahr 1983 erhielt Wacholder in Cottbus Auftrittsverbot, das aber mithilfe des Komitees für Unterhaltungskunst beim Kulturministerium, des FDJ-Zentralrats und der Akademie der Künste in Berlin nach wenigen Tagen wieder aufgehoben wurde. 1984 wurde in Plauen Landluper die „Pappe“ weggenommen, 1985 in Berlin Stephan Krawczyk. Auftritte waren danach nur noch unterm Dach der Kirche möglich, einem geduldeten „politischen Asylraum“ (Friedrich Schorlemmer). Andere Bands sahen sich zeitweise mit einem unerklärten De-facto-Auftrittsverbot konfrontiert: Vereinbarte Auftritte wurden von den Veranstaltern plötzlich „wegen Heizungsschäden“ oder ohne Begründung abgesagt.